TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der internationale Orgelwettbewerb Dudelange ist ein offener Wettbewerb ohne Vorauswahl.

ALTERSGRENZE

Zugelassen sind Kandidaten, die nach dem 1. September 1988 geboren sind, also unter 35 Jahren.

MAXIMALE ZUGELASSENE TEILNEHMERZAHL

40 Kandidaten

Zugelassen werden die ersten 40 Kandidat*innen, die ihre vom Einschreibebüro als vollständig angenommene Einschreibung (einschließlich bezahlter Einschreibegebühr) eingeschickt haben.

Wenn sich 40 Kandidat*innen vor Anmeldeschluss (15. Juli) eingeschrieben haben, können sich maximal 8 weitere Antragsteller auf eine Warteliste eintragen lassen, unter der Bedingung, dass eine vollständige Bewerbung mittels des Einschreibeformulars eingereicht wird und die Einschreibung von Einschreibebüro als vollständing angenommen wird. Im Falle von Abmeldungen vor dem 20. Juli werden Antragsteller der Warteliste umgehend über einen freien Platz informiert und müssen binnen 24 Stunden Ihre Teilnahme bestätigen.

ANMELDUNG

Anmeldeschluss: 15. Juli 2023

Anmeldungen müssen obligatorisch durch Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars

oder per E-mail an organcontest-2023-dudelange(at)posteo.lu

Die Einschreibegebühr beträgt 125 EUR. Sie berechtigt auch zur aktiven Teilnahme an einem Meisterkurs. Der Betrag ist ebenfalls bis zum 15. Juli 2021 auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Festival International de Musique d’Orgue Dudelange (FIMOD)
IBAN Bankkonto: LU10 0020 1593 5049 5000
BIC Bankcode: BILLLULL
Vermerk: Orgelwettbewerb 2023

Die Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet, mit folgenden Ausnahmen:

  • in Höhe von 25 EUR, an alle Kandidat*innen die zum vorgesehenen Termin zur Qualifikationsrunde in Dudelange eintreffen.
  • in Höhe von 25 EUR, an alle Kandidat*innen, die ihre Kandidatur vor dem 20. Juli 2023 zurückziehen.
  • in Höhe von 125 EUR, an alle Kandidat*innen der Warteliste, die nicht zurückbehalten werden konnten.
  • in Höhe von 125 EUR, an alle Kandidat*innen im Falle einer Annulierung des Wettbewerbs oder Verlegung des Wettbewerbs auf einen späteren Termin.

 

 

ALLGEMEINES REGLEMENT

  1. Probezeiten für die Qualifikationsrunde werden den Teilnehmenden vom Einschreibungsbüro bei der Bestätigung der Einschreibung mitgeteilt. Sonderwünsche bitte bei der Anmeldung vermerken.
  2. Die Reihenfolge, in der die Teilnehmer zu den Proben und Auftritten in der Halbfinalrunde und Finalrunde antreten, bestimmt vor jeder Runde das Los.
  3. Die Anonymität der Teilnehmenden gegenüber der Jury bleibt in allen Runden gewährt.
  4. Solange sich ein(e) Kandidat(in) im Wettbewerb befindet, sind Kontakte zwischen Kandidat*in oder Assistent*in und der Jury oder Jurymitgliedern nicht erlaubt.
  5. Bei Probe und Vortrag wird maximal ein Assistent zum Umblättern der Partitur und zur Bedienung des Setzers zugelassen. Der Assistent darf die Registrierung nicht vornehmen; die Auswahl der Register ist Bestandteil des Vortrags des Kandidaten. Bei der Probe wird seitens des Veranstalters eine Hilfe zur Bedienung des Setzers gegeben.
  6. Die Entscheidungen der Jury werden in nicht-öffentlichen Sitzungen getroffen, sind endgültig und unanfechtbar.
  7. Die Jury kann auf Zuerkennungen von Preisen verzichten, einen Preis teilen oder Sonderpreise vergeben.
  8. Der Veranstalter kann den Wettbewerb annullieren, falls nach Meinung der Jury nicht genügend Kandidaturen vorliegen oder aus Gründen höherer Gewalt der Wettbewerb nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird die Einschreibegebühr rückerstattet.
  9. Die Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten tragen die Teilnehmenden selbst.
  10. Alle Teilnehmende müssen vor dem 15. Juli 2023 eine elektronische Kopie aller Partituren al PDF_Datei einreichen. Sie dürfen außer Fingersätzen keine persönlichen Anmerkungen enthalten.
  11. Die Vorträge alle Runden sind öffentlich.
  12. Aufzeichnungen jeder Art sind Während der Vorträge untersagt.
  13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  14. Mit der Anmeldung erkennt jede(r) Wettbewerbsteilnehmende die Bedingungen dieses Reglements an.
  15. Änderungen vorbehalten.

 

 

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